Telefon: +49 (0)30 537 966 97
Fax: +49 (0)30 537 966 97
Mobil: +49 (0)176 395 77771
Mail: [email protected]
Empfehlen Sie diese Seite auf:
Geprüfte Seite im WeTEST-Webkatalog...
Heirat in Dänemark
Fragen zum Recht und Dokumente
1. Welche Dokumente werden für die Heirat in Dänemark benötigt?
- siehe nötige Dokumente
2. Wer kann alles in Dänemark heiraten?
- siehe wer kann heiraten
3. Woher bekommt man die nötigen Dokumente?
- In Deutschland erhält man die Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt und die melderechtliche Bescheinigung beim Einwohnermeldeamt
- die Dokumente für den Partner nicht deutscher Herkunft, sofern nicht vorhanden, können bei der Botschaft/ Konsulat eingeholt werden
- Notwendige Apostillen (Beglaubigung/ Legalisierung) erhalten Sie beim zuständigen Amt im Herkunftsland oder ggf. bei der Botschaft/ Konsulat
4. In welcher Sprache müssen die Dokumente vorliegen?
- die Dokumente müssen in deutscher, englischer oder dänischer Sprache vorgelegt werden.
5. Kann ich Übersetzungen selber tätigen?
- Nein! Die Übersetzung der beglaubigten Dokumente muss von einem anerkannten (vereidigten) Dolmetscher übersetzt werden.
6. Was muss ich tun, um die dänische Heiratsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen?
- die dänische Heiratsurkunde muss im dänischen Außenministerium legalisiert werden.
7. Ehefähigkeitszeugnis ( in Dänemark nicht erforderlich!)
- wer in der Bundesrepublik Deutschland die Ehe eingehen will und hinsichtlich der Voraussetzungen einer Eheschließung ausländischem Recht unterliegt, hat ein Zeugnis seines Heimatlandes darüber einzuholen, dass nach dem Recht dieses Staates, kein Ehehindernis besteht. Gemeint ist das sogenannte "Ehefähigkeitszeugnis §1309 BGB". Die meisten ausländischen Staaten, stellen jedoch ein solches Zeugnis nicht aus.
8. Legalisation/ Apostille
- Unter Legalisation versteht man (§13 Abs. 1 und 2 KonsularG) die Bestätigung durch den konsularischen oder diplomatischen Vertreter des Landes, in dem die Urkunde verwertet werden soll, dass
- die Unterschriftten auf der Urkunde echt sind
- der Unterzeichner zur Ausstellung der öffentlichen Urkunde berechtigt war
- Zur Vereinfachung der Überbeglaubigung durch Legalisation, haben einige Staaten Haager Übereinkommen geschlossen
- An Stelle der Legalisation, tritt die Apostille ein.
9. Namensänderung bei der Eheschließung
- wir in Dänemark nicht mehr vorgenommen
- kann aber in Deutschland beim Bürgeramt und beim Konsulat des Heimatlandes beantragt werden