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Heirat in Dänemark

Benötigte Dokumente

Nötige Dokumente
Nötige Dokumente Heiraten in Dänemark

Alle Dokumente müssen von der Braut sowie vom Bräutigam eingereicht werden:

 

  • Reisepass/ Ausweis
  • Geburtsurkunde (wenn die Urkunde nicht in EN, DE oder DK geschrieben ist, wird eine beglaubigte übersetzte Kopie verlangt)
  • Ledigkeits- und Aufenthaltsbescheinigung (Einwohnermeldeamt) nicht älter als 4 Monate / wenn ein Lebenspartner nicht aus der EU kommt, müssen diese Dokumente legalisiert werden / folgende Angaben müssen ausgewiesen sein: Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Staatsangehörigkeit, Familienstand (Wichtig).
  • Bei Scheidung/ Tot des Ehepartners: Scheidungsurteil/ Sterbeurkunde // wenn Partner nicht EU-Angehöriger, ein legalisiertes Scheidungsurteil/ Sterbeurkunde
  • ggf. gültiges Visum (Schengen-Einreisestempel)
  • Eheerklärung (lesbar, vollständig und unterschrieben), Vollmacht und Auftragsformular
  • von den Trauzeugen eine Kopie der Pässe & Adresse

 

 

Alle Dokumente außer beglaubigte Übersetzungen, Scheidungsurkunden und Sterbeurkunden können in Kopie bei uns eingereicht werden. Zum Trauungstermin müssen die Originale vorzeigbar sein!

Alle Dokumente müssen in deutscher, dänischer oder englischer Sprache geschrieben sein. Wenn das nicht der Fall ist, müssen beglaubigte Übersetzungen angefertigt werden.

Das Brautpaar sowie die Trauzeugen müssen Dänisch, Deutsch oder Englisch sprechen und verstehen, oder einen Dolmetscher mitbringen.

 

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