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Heirat in Dänemark
wer kann heiraten?
Dürfen heiraten:
- EU Bürger
- Inhaber gültiger Schengen-Visa
- Inhaber gültiger Aufenthaltstitel (Schengen-Gebiet)
- Bürger aus visafreien Staaten
- Inhaber einer Fiktionsbescheinigung*
Dürfen nicht heiraten:
- Asylbewerber
- Personen mit Duldung
- Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel oder Visa
- Personen mit einem Vermerk im Visum "Ohne Berechtigung zur Eheschließung"
*Die Fiktionsbescheinigung wird von den dänischen Standesämtern für eine Heirat nur akzeptiert, wenn der Aufenthaltstitel als fortbestehend (§ 81 Abs.4 AufenthG) angekreuzt ist. Ist der Aufenthalt als erlaubt, oder die Abschiebung als ausgesetzt markiert, ist eine Heirat in Dänemark nicht möglich.